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Rechtliche Angaben

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 29. Juli 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Sportboote Berlin Jörn Schwarz, Inhaber Jörn Schwarz, Werftstraße 9c, 15713 Königs Wusterhausen, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und seinen Kunden.
  2. Die AGB gelten insbesondere für Winterlagerung, Stellplatzüberlassung, Verwahrung, Kranarbeiten, Transport- und Rangierarbeiten auf dem Betriebsgelände, Wartung, Inspektion, Reparatur, Pflege, Aufbereitung sowie sonstige Arbeiten an Booten, Motoren, Antrieben, Trailern und Zubehör.
  3. Kunde kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen im individuellen Angebot, Auftrag oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
  5. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Angebote, Kostenvoranschläge und Vertragsschluss

  1. Darstellungen, Leistungsbeschreibungen und Preisangaben auf der Website, in Anzeigen, Prospekten oder sozialen Medien sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.
  2. Anfragen des Kunden per Telefon, E-Mail, WhatsApp, Kontaktformular oder persönlich sind unverbindlich.
  3. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder in Textform erklärte Auftragsbestätigung, durch Annahme eines Angebots, durch Unterzeichnung eines Auftrags oder durch Beginn der vereinbarten Leistung mit Zustimmung des Kunden.
  4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Festpreis bezeichnet sind. Erkennt der Auftragnehmer, dass die voraussichtlichen Kosten den Kostenvoranschlag wesentlich überschreiten, wird der Kunde hierüber informiert.
  5. Zusätzliche Arbeiten werden grundsätzlich erst nach Zustimmung des Kunden ausgeführt. Ist der Kunde nicht rechtzeitig erreichbar, dürfen zur Abwehr unmittelbar drohender Schäden notwendige und verhältnismäßige Sofortmaßnahmen durchgeführt werden.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, richtige und vollständige Angaben zum Boot und zu den beauftragten Gegenständen zu machen, insbesondere zu Länge, Breite, Gewicht, Tiefgang, Motorisierung, Antrieb, vorhandenen Schäden und technischen Besonderheiten.

3. Leistungsumfang und Ausführung

  1. Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem individuellen Auftrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Mitarbeiter, Fachbetriebe oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, soweit keine persönliche Ausführung ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Der Auftragnehmer darf technisch gleichwertige Materialien oder Ersatzteile verwenden, wenn das ursprünglich vorgesehene Material nicht verfügbar ist und dem Kunden dies zumutbar ist. Wesentliche Abweichungen werden vorher abgestimmt.
  4. Probefahrten, Probeläufe, Diagnosefahrten und Funktionsprüfungen dürfen durchgeführt werden, soweit sie zur Fehlersuche, Einstellung, Prüfung oder Abnahme erforderlich sind.
  5. Bei älteren Booten, Motoren und Antrieben kann die Demontage bislang verdeckte Schäden oder verschlissene Bauteile sichtbar machen. Hierdurch erforderliche Zusatzarbeiten werden dem Kunden angezeigt und nach Freigabe ausgeführt.
  6. Gebrauchte oder vom Kunden beigestellte Teile werden nur auf ausdrücklichen Wunsch eingebaut. Der Auftragnehmer haftet nicht für deren Beschaffenheit oder Eignung, soweit kein eigenes Verschulden vorliegt.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle zur Auftragsausführung erforderlichen Schlüssel, Unterlagen, Bedienungsanleitungen, Sicherheitscodes und Informationen rechtzeitig bereit.
  2. Bekannte Vorschäden, Undichtigkeiten, technische Besonderheiten, frühere Reparaturen, Umbauten und sicherheitsrelevante Umstände sind vor Auftragserteilung mitzuteilen.
  3. Der Kunde versichert, Eigentümer des Bootes beziehungsweise der übergebenen Gegenstände oder zur Auftragserteilung und Übergabe berechtigt zu sein.
  4. Persönliche Gegenstände, Wertgegenstände, Bargeld, Dokumente und leicht verderbliche Sachen sind vor Übergabe zu entfernen. Für nicht entfernte Gegenstände haftet der Auftragnehmer nur nach Maßgabe von Ziffer 14.
  5. Entstehen durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben zusätzliche Arbeiten, Wartezeiten oder Kosten, trägt der Kunde diese, soweit er die Ursache zu vertreten hat.

5. Kran-, Hebe-, Rangier- und Transportarbeiten

  1. Der Kunde hat korrekte Angaben zu Gewicht, Abmessungen, Schwerpunkt und geeigneten Anschlag- oder Hebepunkten zu machen.
  2. Das Boot muss sich in einem für das Kranen, Heben, Rangieren und Abstellen geeigneten Zustand befinden. Lose Gegenstände sind zu sichern; Masten, Aufbauten, Persenninge und sonstige Teile müssen den vereinbarten Vorgaben entsprechen.
  3. Der Auftragnehmer darf Arbeiten ablehnen, unterbrechen oder abbrechen, wenn Zweifel an der Sicherheit bestehen, erforderliche Angaben fehlen oder eine gefahrlose Durchführung nicht möglich ist.
  4. Kosten für vergebliche Anfahrten, Wartezeiten oder abgebrochene Arbeiten dürfen berechnet werden, wenn die Ursache aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammt.
  5. Gemeinschaftskranungen und sonstige Sammeltermine können aus Sicherheitsgründen, insbesondere wegen Witterung, Wasserstand, technischer Störungen oder behördlicher Maßnahmen, verlegt werden.
  6. Der Kunde muss zu vereinbarten Terminen pünktlich erscheinen oder sicherstellen, dass das Boot zugänglich und vollständig vorbereitet ist.

6. Winterlager, Stellplatz und Verwahrung

  1. Art, Lage, Zeitraum und Preis des Winterlagerplatzes ergeben sich aus dem individuellen Vertrag. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nur, wenn dieser ausdrücklich zugesagt wurde.
  2. Soweit lediglich ein Stellplatz überlassen wird, schuldet der Auftragnehmer keine ständige Bewachung oder laufende Kontrolle des Bootes. Eine besondere Verwahrung oder Überwachung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Boot auf dem Betriebsgelände umzusetzen, wenn dies aus betrieblichen, sicherheitsbezogenen oder organisatorischen Gründen oder zur Durchführung vereinbarter Arbeiten erforderlich ist.
  4. Der Kunde muss das Boot in einem lagerfähigen Zustand übergeben. Insbesondere sind Fenster, Luken, Türen, Persenninge und Abdeckungen ordnungsgemäß zu schließen und zu sichern.
  5. Lebensmittel, verderbliche Gegenstände, Gasflaschen, pyrotechnische Gegenstände und sonstige gefährliche Stoffe sind zu entfernen, soweit ihre Lagerung nicht ausdrücklich zugelassen wurde. Vorhandene Kraftstoffe, Batterien und Betriebsstoffe sind mitzuteilen.
  6. Eine Einwinterung von Motor, Wassersystemen, Sanitäranlagen oder sonstigen Komponenten ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde.
  7. Der Kunde hat während der Lagerzeit eine ausreichende Boots- und Haftpflichtversicherung aufrechtzuerhalten. Eine gesonderte Kasko-, Sturm-, Diebstahl- oder Lagerplatzversicherung durch den Auftragnehmer besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
  8. Das Boot ist spätestens zum vereinbarten Ende der Lagerzeit abzuholen. Bei verspäteter Abholung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen kann die zusätzliche Lagerzeit anteilig berechnet werden.
  9. Der Kunde muss Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitteilen und während der Lagerzeit für dringende Mitteilungen erreichbar sein.

7. Arbeiten des Kunden und Dritter auf dem Betriebsgelände

  1. Eigene Arbeiten des Kunden oder Arbeiten durch von ihm beauftragte Dritte bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Auftragnehmer.
  2. Alle Sicherheits-, Umwelt-, Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Schleif-, Lackier-, Schweiß-, Trenn- und sonstige feuergefährliche Arbeiten dürfen nur nach ausdrücklicher Freigabe durchgeführt werden.
  3. Abfälle, Schleifstaub, Altöl, Farbreste und sonstige Stoffe sind fachgerecht aufzufangen und zu entsorgen. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.
  4. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er, seine Begleitpersonen oder von ihm beauftragte Dritte verursachen.
  5. Der Auftragnehmer kann Arbeiten untersagen oder abbrechen lassen, wenn Gefahren, erhebliche Störungen oder Verstöße gegen betriebliche Regeln vorliegen.

8. Termine, Lieferzeiten und höhere Gewalt

  1. Termine und Fertigstellungsangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
  2. Verzögerungen durch Witterung, Wasserstand, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe, technische Störungen, Krankheit, Streik oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern die Ausführungszeit angemessen.
  3. Der Auftragnehmer informiert den Kunden über erhebliche Verzögerungen, sobald diese erkennbar sind.
  4. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere nach erfolgloser angemessener Fristsetzung, bleiben unberührt.

9. Abnahme, Übergabe und Abholung

  1. Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
  2. Der Kunde wird über die Fertigstellung informiert und hat das Boot oder den bearbeiteten Gegenstand innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen.
  3. Erkennbare Beanstandungen sollen bei Übergabe mitgeteilt und möglichst dokumentiert werden. Gesetzliche Mängelrechte werden durch eine unterbliebene sofortige Mitteilung nicht eingeschränkt.
  4. Kommt der Kunde mit der Abholung in Verzug, kann der Auftragnehmer angemessene Stand- oder Lagerkosten berechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
  5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit der Abnahme, spätestens jedoch mit Annahmeverzug des Kunden, nach den gesetzlichen Vorschriften über.

10. Preise, Abschlagszahlungen und Fälligkeit

  1. Maßgeblich sind die im Angebot, Auftrag oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
  2. Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
  3. Der Auftragnehmer kann für umfangreiche Arbeiten, Materialbestellungen oder längere Lagerzeiträume angemessene Voraus- oder Abschlagszahlungen verlangen, sofern dies vereinbart wurde oder gesetzlich zulässig ist.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde trägt notwendige und angemessene Kosten der Rechtsverfolgung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
  6. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis sowie nicht gegenüber Verbrauchern, soweit zwingendes Recht entgegensteht.

11. Zurückbehaltungsrecht und Unternehmerpfandrecht

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Boot und sonstige übergebene Gegenstände bis zur Begleichung fälliger Forderungen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis zurückzubehalten.
  2. Gesetzliche Unternehmerpfandrechte bleiben unberührt.
  3. Eine Verwertung erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften und nach vorheriger Androhung, soweit diese erforderlich ist.

12. Ausgebaute Teile, Altteile und Entsorgung

  1. Ausgebaute Teile werden dem Kunden auf Wunsch ausgehändigt, sofern keine gesetzlichen Rückgabe-, Austausch- oder Entsorgungspflichten entgegenstehen.
  2. Der Wunsch auf Herausgabe ist spätestens vor Fertigstellung mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, dürfen ausgebaute Teile fachgerecht entsorgt werden.
  3. Altöl, Filter, Batterien, Lackreste und sonstige gefährliche Stoffe werden nach den gesetzlichen Vorgaben entsorgt. Entsorgungskosten können berechnet werden, soweit sie nicht im vereinbarten Preis enthalten sind.

13. Mängelrechte

  1. Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  2. Der Auftragnehmer ist bei berechtigten Mängeln zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist berechtigt.
  3. Der Kunde hat dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben. Ohne vorherige angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung werden Kosten einer Fremdreparatur grundsätzlich nicht ersetzt, soweit kein dringender Ausnahmefall vorliegt.
  4. Mängelansprüche bestehen nicht für Schäden, die auf normalen Verschleiß, unsachgemäße Bedienung, ungeeignete Betriebsstoffe, Missachtung von Wartungs- oder Herstellerangaben, eigenmächtige Änderungen oder Arbeiten Dritter zurückzuführen sind, soweit der Schaden hierauf beruht.
  5. Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich oder in Textform als Garantie erklärt wurden.

14. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Auftragnehmer nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
  5. Für Schäden an nicht entfernten persönlichen Gegenständen oder Wertgegenständen haftet der Auftragnehmer nur, wenn deren Verbleib ausdrücklich mitgeteilt und ihre Aufbewahrung vereinbart wurde oder den Auftragnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
  6. Eine Haftung für witterungsbedingte Schäden, Frost, Sturm, Hochwasser, Diebstahl oder Vandalismus besteht nur, soweit der Auftragnehmer eine Pflichtverletzung zu vertreten hat.

15. Kündigung und Stornierung

  1. Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
  2. Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung, richten sich Vergütung und ersparte Aufwendungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Bereits erbrachte Leistungen, bestellte oder nicht mehr stornierbare Materialien, Fremdleistungen und tatsächlich angefallene Kosten sind zu vergüten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  4. Für individuell reservierte Kran-, Arbeits- oder Lagertermine können im jeweiligen Angebot gesonderte Stornierungsbedingungen vereinbart werden.
  5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

16. Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
  2. Die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher gesondert zur Verfügung gestellt. Diese AGB ersetzen die Widerrufsbelehrung nicht.
  3. Soll die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, ist ein ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers erforderlich. Die gesetzlichen Regelungen über Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts bleiben unberührt.

17. Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

18. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften und entsprechend der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

20. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
  3. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
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Winterlager, Motoren- und Antriebsservice und Motorbootaufbereitung in Königs Wusterhausen.

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